Was lange Zeit für Haus- und Grundbesitzer als praktische und pflegeleichte Alternative galt, wird künftig Vergangenheit sein: der Schottergarten. Warum das Verbot kommt, was Sie wissen müssen und wer für die Kosten aufkommt den eigenen Garten umpflanzen zu müssen, erfahren Sie hier.
In Baden-Württemberg ist es seit Kurzem längst unwiderruflich beschlossen, doch es gilt als Frage der Zeit, bis alle Bundesländer nachziehen werden: Der meist aus Kies und Steinen bestehende Garten soll endgültig der Vergangenheit angehören, da sind sich Politiker der Umweltministerien einig. Zwar hofft man in NRW noch auf „Eigenverantwortlichkeit“ der Eigentümer, welche einen Schottergarten ihr eigen nennen, doch man sollte sich im Klaren sein, dass auch hier das Verbot endgültig flächendeckend kommen wird, so wie es einige Städte und Kommunen bereits seit Jahren durchsetzen.
Doch weshalb hält es die Landespolitik überhaupt „plötzlich“ für notwendig dem Kies den Kampf anzusagen. Die offizielle Begründung: Schottergärten lassen der Natur keinen Raum und sorgen somit für das Aussterben von bestimmten Insektenarten. Manch ein politischer Sprecher geht sogar soweit zu sagen, dass Schottergärten einen entscheidenden Beitrag zum Klimawandel geleistet haben. Zugegeben: Man könnte meinen, dass es wichtigere Themen in unserem Land gibt und schlimmere „Umweltsünder“ als die Besitzer von Steingärten. Tatsächlich ist es jedoch so, dass es sich verhält wie mit vielem in unserem Leben: „der eine“ Schottergarten hat sicher keinen negativen Effekt auf die Natur. Doch es ist nun mal auch nicht von der Hand zu weisen, dass in den letzten Jahren der Trend immer stärker zum Kies anstatt zur Erde ging. In Summe, beziehungsweise wenn die Entwicklung in der Form weiter voranschreitet, ist es tatsächlich so, dass dies einen erheblichen negativen Einfluss auf unser aller Flora und Fauna hat.
Zu Recht fragen sich Hauseigentümer nun: Wer kommt aber für die Kosten auf, wenn ich von staatlicher Seite gezwungen werde meinen bislang so pflegeleichten Garten in ein „ökologischeres Umfeld“ zu verwandeln? Erst recht da sich 20 Jahre niemand daran gestört hat? Und genau da streiten sich viele verantwortliche Politiker aktuell noch. Während die einen nur dafür plädieren künftige Anlegungen zu verbieten, gehen andere sogar soweit das Verbot bis 1995 rückwirkend zu veranlassen. Und es ist zu befürchten, dass letztgenannte Fraktion ihre Forderung durchsetzt. Umstritten ist die Formulierung in der Landesbauordnung, die seit 1995 lautet: “Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden.” Und genau aus dieser Verordnung ziehen einige Politiker den Schluss, dass es seit jeher jedem hätte klar sein müssen, dass ein Schottergarten illegal sei und somit auch rückwirkend jeder für die Entfernung und die damit verbundenen Kosten selbst aufkommen muss. Da es aber auch Überzeugungen gibt, dass diese Verordnung eben nicht eindeutig ist, wird am Ende vermutlich ein Gericht diese Streitfrage klären müssen.
Alles in allem sind also wichtige Fragen noch offen und ein deutschlandweit flächendeckendes Verbot noch nicht Realität. Erfahrungsgemäß müssen wir aber davon ausgehen, dass es nur noch eine Frage der Zeit ist bis jeder Gartenbesitzer sich langsam, aber sicher einen grünen Daumen zulegen muss. Es empfiehlt sich also bereits jetzt zu planen, wenn man zu denen gehört die dieses Verbot betrifft. Denn eines ist ebenfalls sicher: sobald ein Verbot auch in Ihrem Kreis beschlossen und entschieden wird, dass dieses auch rückwirkend gilt, muss man mit Kontrollen der Ämter und in Folge sogar mit Bußgeldern rechnen.
Also am besten schon bald sich von Experten auf diesem Gebiet beraten lassen, um frühzeitig zu wissen welche Arbeit bzw. Kosten auf einen zukommen werden. Der einfachste und sicherste Weg ist hier natürlichen einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb zu konsultieren. Denn selbst wenn man über genügend handwerkliches Know-how verfügt, gibt es immer Aspekte die zu beachten sind, die häufig nur die Profis kennen. Gerade wenn es um das Thema Gärten geht haben wir in Deutschland jede Menge Verordnungen und Vorschriften, die man kennen sollte. Schließlich will man ja nicht um Strafen wegen eines Schottergartens zu vermeiden, vom Regen in die Traufe gelangen. Für die die aber die Kosten eines solchen Unternehmens scheuen, ein Tipp: Klären Sie mit dem Gartenbauunternehmer eine „Teilung“ der Arbeit und der Kosten. So können Sie zum Beispiel vom Know-how und Maschinen profitieren, einen großen Teil der Arbeiten aber selbst erledigen. Das spart Kosten und man kann sicher sein, dass der neue Garten auch in Zukunft so schön bleiben darf, wie Sie ihn geplant haben.